Wichtige Info zur Energiesparverordnung (EnEV)
Wer Gebäude oder Wohnungen neu baut, vermietet oder verkauft benötigt einen Energieausweis. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, beide sind 10 Jahre gültig. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und älter als 01.11.1977 (Datum Bauantrag), ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
Verbrauchsausweis
Der Energie-Verbrauchsausweis wird anhand des Energieverbrauchs von Heizung und Warmwasser der letzten drei Jahre errechnet. Standortbedingte Klimaunterschiede werden mittels eines Klimafaktors bereinigt. Daher ist der Vergleich von Gebäuden in verschiedenen Regionen möglich. Allerdings ist das Ergebnis stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Modernisierungsempfehlungen sind im Energie-Verbrauchsausweis nur bedingt möglich da die Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht in die Berechnungen mit einfließen.
Bedarfsausweis
Im Energie-Bedarfsausweis finden alle relevanten Daten des Gebäudes Berücksichtigung. Die Gebäudehülle wird nach der Wärmedämmfähigkeit berechnet, die Anlagentechnik wie Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung wird detailliert erfasst. Hieraus ergibt sich der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf. Der Endenergiebedarf spiegelt die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung wieder. Um den Energieverbrauch und somit die Energiekosten abschätzen zu können, sollten sich Verbraucher am Endenergiebedarf orientieren. Der Endenergiebedarf ist vergleichbar mit dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeuges. Der Primärenergiebedarf spiegelt die Energieeffizienz des Gebäudes wieder. Neben dem Endenergiebedarf enthält der Primärenergiebedarf auch den Energiebedarf der zur Gewinnung und Beförderung des jeweiligen Energieträgers aufgewendet wird. Wenn regenerative Energieträger im Einsatz sind fällt der Primärenergiebedarf sehr niedrig aus. Er zeigt Verbrauchern wie umweltfreundlich ein Gebäude ist.
Der Energie-Bedarfsausweis ist dem Energie-Verbrauchsausweis auf jeden Fall zu bevorzugen. Da der Energie-Bedarfsausweis unabhängig vom individuellem Nutzungsverhalten der Bewohner ist und die Modernisierungsempfehlung wesentlich fundierter sind.
Für wen ist der Energieausweis Pflicht?
Für Neubauten muss generell schon seit 2002 ein Energieausweis ausgestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über den Architekten oder Bauträger. Wer ein Gebäude neu vermieten oder verkaufen will, benötigt den Energieausweis. Miet- bzw. Kaufinteressenten haben das Recht, auf Verlangen den Energieausweis einzusehen. Mieter oder Pächter in einem bestehenden Vertragsverhältnis haben jedoch kein Recht den Energieausweis zu verlangen. Wird das Gebäude selbst bewohnt, ist der Energieausweis erst Pflicht, wenn Verkauf oder Vermietung ansteht.
Ab wann ist welcher Energieausweis Pflicht?
Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude die verkauft oder vermietet werden sollen, Pflicht. Der Eigentümer muss auf Verlangen des Miet- oder Kaufinteressenten den Energieausweis vorlegen. Ausnahme: Baudenkmäler sind von der Ausweispflicht befreit. Den Energie-Bedarfsausweis benötigt man bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Außer das Gebäude erreicht mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977. In diesem Fall ist auch der Energie-Verbrauchsausweis zulässig. Alle anderen Bestandsgebäude haben die Wahl zwischen dem Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Für Neubauten ist zwingend der Bedarfsausweis erforderlich.